Bauhaus Dessau 1925/26 von Walter Gropius

Wem gehört der Balkon im Stockwerkeigentum?
Wie sichere ich mir
die freie Sicht aufs Mittelmeer?
Wie teile ich Garage und Blockheizung?
Wie nah darf der Baum zur Grenze rücken,
und was, wenn der Apfel weit vom Stamm
in Nachbars Garten fällt?
Und wenn der Baggerzahn den Hang
ins Rutschen bringt?
Wie selbständig ist die Baurechtsdienstbarkeit?
Wer bezahlt den Unterhalt des Weges
mit Durchfahrtsrecht?
Wie sicher und konstant gehört mir,
was mir noch gehört?

Das Immobiliarsachenrecht befasst sich mit
dem Grundeigentum, mit den Rechten an
(eigenem und fremdem) Grundeigentum,
vor allem natürlich auch mit den Grenzen
und Möglichkeiten, die das Grundeigentum
mit sich bringt.

Das Immobiliarsachenrecht gehört ins Zivilrecht,
Streitigkeiten werden vor den Zivilgerichten
(Friedensrichteramt, Bezirks-, Ober-, Handelsgericht)
ausgetragen.
Die Berührungspunkte zum öffentlichen Recht
sind aber zahlreich:
Das öffentliche Baurecht beispielsweise bestimmt
stark, was man mit dem Grundeigentum
tun darf und was nicht.